Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser (versicherte Gefahren) mit dem Ziel Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten) zu erreichen.
In der Wohngebäudeversicherung wird das im Vertrag bezeichnete Gebäude, einschließlich Zubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen), ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen, gegen bestimmte vereinbarte Gefahren versichert.
Sonstiges Gebäudezubehör, ist nur versichert, wenn dies ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde. (z.B.: Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Gehwegbefestigungen)
Weitere Gebäudebestandteile, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Die versicherten Gefahren sind in der Regel:
- Brand (Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen Herd verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.) nicht versichert sind Glimm-, Seng-, Sprung- und Rußschäden. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.
- Blitzschlag ( nicht: Überspannungsschäden )
- Explosion (plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen )
- Leitungswasserschäden ( Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist ). Regelmäßig nicht versichert sind Überschwemmungsschäden und Wasserschäden durch Grundwasser.
- Sturmschäden ( mindestens Windstärke 8 )
- Rohrbruch
- Frost
Jede Versicherung kann einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden. Es werden eine große Anzahl von Erweiterungen angeboten.
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