Als wirtschaftsberatende
Anwälte beraten und vertreten wir Sie rechtlich und steuerlich beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung.
Die Übertragung eines Unternehmens erfolgt in Form eines Asset Deals oder eines Share Deals. Diese Formen unterliegen jeweils anderen rechtlichen und steuerlichen Folgen, z.B. anderen Haftungsregeln,
Gewährleistungsklauseln oder Zustimmungsbedürfnissen Dritter. Es ist also zu prüfen, welcher Weg der beste ist, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu erreichen. Hierfür benötigt der
Unternehmenskäufer eine Fülle von Informationen den Wert des Unternehmens und die Ertragslage betreffend, welche eingefordert werden müssen, um sie im Anschluß kritisch zu prüfen (sog. Due Diligence)
und bei der Vertragsentwicklung durch Regelungen zur Kaufpreisanpassung, Gewährleistung, Haftung (auch für Altverbindlichkeiten), Übernahme von Risiken aus Arbeitsverhältnissen (Betriebsübergang),
Verjährung, zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken, Wettbewerbsbeschränkungen etc. zu berücksichtigen. Der Verkäufer verringert durch die Offenlegung der Informationen seine
Haftungsrisiken.
Käufer und Verkäufer haben in aller Regel widerstreitende steuerliche Interessen.Das Interess des Verkäufers ist der möglichst hohe Kaufpreis nach Steuern, während der Käufer möglichst schnell mit
dem Kauf verbundene steuerliche Vorteile nutzen will. Die Interessen müssen also während der Verhandlungen ausgeglichen werden. Auf die Interessen der jeweils anderen Seite ist Rücksicht zu
nehmen.
Unsere Leistungen im
Überblick
Prüfung / Erstellung des Letter of Intent
Rechtliche und steuerliche Analyse des zu erwerbenden Unternehmens
Reduzierung von Haftungsrisiken
Unterstüzung bei den Verhandlungen
Ausarbeitung / Prüfung des Kaufvertrags
Steuerliche Prüfung
Nachvertragliche Betreuung
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