Mitarbeiterbeteiligung

 

 

Immer mehr mittlere und kleinere Betriebe beginnen damit ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, um insbesondere besonders qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden oder um einzelne Mitarbeiter als Unternehmensnachfolger aufzubauen.

Angst vor einem zu grossen Einfluß auf das Unternehemn durch die Mitarbeiter braucht niemand zu haben. Es gibt ausreichend viele Gestaltungsmöglichkeiten, um im Einzelfall zu ausgewogenen Verhältnissen zu gelangen.

So unterscheidet man insbesondere zwischen Formen einer unmittelbaren Beteiligung und einer mittelbaren Beteiligung. Letztere kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mitarbeiter eine GbR gründen oder ihr beitreten, die am eigentlichen Unternehmen beteiligt ist.
So kann die kostenintensive Einhaltung von Formvorschriften für die Übertragung von Geschäftsanteilen vermieden werden. Die Einschaltung eines Notars ist nicht mehr nötig. Dennoch können die Mitarbeiter über die GbR mittelbar am Erfolg der Unternehmung teilhaben. Die Stimmrechte der GbR am Unternehmen können geringer sein als der nominelle Gesellschaftsanteil und die Gewinnbezugsrechte. Der Einfluß der GbR und damit der Mitarbeiter auf die Unternehmensführung kann dadurch in Grenzen gehalten werden.

Wenn Sie beabsichtigen Ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, sind wir gern bereit Sie bei der Gestaltung und Umsetzung
in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht zu beraten.

SANDER | RECHTSANWÄLTE
Leonberger Str. 36
70839 Gerlingen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

Tel.:      07156 178099-0

Fax:      07156 178099-11

Mail: info@sander-legal.com

oder nutzen Sie unser

Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© SANDER | RECHTSANWÄLTE GERLINGEN in der Region Stuttgart, Leonberg, Ditzingen

Anrufen

E-Mail

Anfahrt