Verkehrsrecht ist ein Themenschwerpunkt der Kanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Verkehrsrecht, bei Bußgeldangelegenheiten, Verkehrsstraftaten, bei der Unfallabwicklung.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht mit über 10-jähriger Berufserfahrung hilft Ihnen Rechtsanwältin Schmidt kompetent, schnell und effizient bei allen Fragen rund ums Automobil.
Insbesondere im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht ist fundierte anwaltliche Hilfe von Anfang an unverzichtbar. Die Konsequenzen von falschen Reaktionen oder die Befolgung vermeintlich „guter Tipps“ von Bekannten oder Polizeibeamten können besonders fatale Folgen haben, insbesondere dann, wenn man auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist.
Wir unterstützen Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht unter anderem gerne bei:
Handynutzung am Steuer
Trunkenheitsfahrten
Verstößen gegen die Fahrpersonalverordnung
Lenkzeitverstößen („Fahrtenschreiber“)
Im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei folgenden Vorwürfen:
Natürlich helfen wir Ihnen umgekehrt auch dann weiter, wenn Sie als Insasse, Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger Opfer einer Verkehrsstraftat geworden sind.
Eng damit verbunden sind Schwierigkeiten im sog. Verkehrsverwaltungsrecht. Wer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht oder sonst im Straßenverkehr auffällig wird, muss nicht nur mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg rechnen, sondern eventuell auch mit teils rigiden Maßnahmen der Führerscheinbehörde, d.h.
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund: „Idiotentest“)
Anordnung der Beibringung medizinischer oder psychologischer Gutachten
Auflagen und Einschränkungen (Brille tragen, Nachtfahrverbot, Verbot der Personenbeförderung usw.)
Sofern die Führerscheinbehörde an Sie herantritt, heißt es unbedingt, sich zeitnah versierten anwaltlichen Rat einzuholen.
Daneben bearbeiten wir im Rahmen des sogenannten „Verkehrszivilrechts“ das gesamte Spektrum der Unfallschadenregulierung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung; wir setzen uns aber auch mit Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht-, Teil-/Vollkaskoversicherung oder Unfall- bzw. Insassenversicherung auseinander, wenn diese Ihnen zustehende Zahlungen nicht leistet, kürzt oder die Deckung zu Unrecht verweigert.
Bedenken Sie Folgendes: Gerade bei komplizierten Unfällen, v.a. solchen mit erheblichen Personenschäden, oder unklarer Hergangs- und Haftungslage ist dabei eine Unfallregulierung über eine Werkstatt oder ein Autohaus keine Alternative zur einzig Ihrem Mandanteninteresse dienenden anwaltlichen Tätigkeit.
Verschenken Sie also kein Geld und verschlechtern Sie nicht Ihre Position, indem Sie die Unfallregulierung nicht in die Hände von erfahrenen Spezialisten legen!
Bei
Unfällen an Zebrastreifen/Ampeln/Bahnübergängen
Spurwechselunfällen
Unfällen mit Vorfahrtsverstößen
Unfällen auf Glatteis
Unfällen bei überhöhter Geschwindigkeit
Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen („Grüne-Karte-Unfälle")
und sämtlichen sonstigen Ereignissen, die zu einem Schaden an Ihrem PKW führen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Selbst wenn Sie ein Mitverschulden trifft, setzen wir alles daran, das Bestmögliche für Sie herauszuholen. So kann die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung in Kombination mit einer anteiligen Haftpflichtregulierung (sog. Quotenvorrechtsabrechnung, welche nicht einmal allen Anwälten geläufig ist) zu wirtschaftlich so optimalen Ergebnissen führen, dass ein Mitverschulden quasi kaum mehr zum Tragen kommt.
Außerdem kümmern wir uns für Sie um die Überprüfung von Kfz-Kaufverträgen, v.a. bei Gebrauchtwagen, der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder Garantieansprüchen, Rücktritt von Autokaufverträgen, Durchsetzung von Kaufpreisminderung oder Schadenersatzansprüchen.
Selbstverständlich berücksichtigen wir zudem mögliche arbeitsrechtliche Auswirkungen von Verkehrsverstößen, gerade bei Berufskraftfahrern. Kommt es zu
Arbeitsrechtlichen Abmahnungen
Lohnkürzungen
drohender Kündigung
prüfen wir für Sie sämtliche rechtliche Reaktionsmöglichkeiten.
Gerade nach einem Unfall, und insbesondere dann, wenn ein Personenschaden eingetreten ist, hat man selbst oft nicht mehr die Kraft und Nerven, sich gleichzeitig um das Auto, die Reparatur, Schadensmeldungen, Arzttermine und Versicherungsschreiben u.ä. zu kümmern.
Interessenwahrnehmung für Unfallopfer setzt aber in aller Regel volle Konzentration und Expertise auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des Versicherungsrechts voraus, um keine Ansprüche zu übersehen und nicht in Fallen zu tappen, die berechtigte Ansprüche vernichten oder ausschließen könnten. Daher gehört die Schadensregulierung auch nicht in die Hände von Autohäusern und Werkstätten, sondern von Anwälten mit jahrzehntelanger Erfahrung.
Das ist der Punkt, an dem wir ins Spiel kommen:
Rechtsanwältin Kai E. Schmidt, Fachanwältin für Verkehrsrecht, und Rechtsanwalt Thorsten Sander, Fachanwalt für Versicherungsrecht, kümmern sich um Ihre sämtlichen Belange z.B. nach einem Verkehrsunfall.
Aber auch bei Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten oder Problemen mit fremden und eigenen Versicherungen im Zusammenhang mit dem Automobil (Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Krankenkostenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Insassenversicherung usw.) können wir Ihnen kompetent weiterhelfen.
Dabei stehen uns diverse Kooperationspartner zur Verfügung und wir können auf ein großes, bewährtes Netzwerk von Sachverständigen, Autohäusern, Reparaturwerkstätten, Ärzten und Gutachtern (z.B. Unfallanalytiker) zurückgreifen.
Kein lästiges Suchen nach verschiedenen Ansprechpartnern, kein überflüssiger „Papierkram“, keine anstrengenden Auseinandersetzungen mit Versicherungen, die Unfallopfer häufig nur übervorteilen oder die Sache „aussitzen“ möchten – wir bieten Ihnen genau die notwendige Hilfestellung rund um den Bereich Auto, Verkehr und Versicherungen an.
Einfach, schnell und effizient kommen Sie so zu Ihrem Recht, und das mit minimalem Aufwand.
Wichtige Hinweise zu Anwalts- und Prozesskosten:
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht maßgeblich bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen ist.
Schlichtweg falsch ist die häufig anzutreffende Aussage, bei einem unverschuldeten Unfall bezahle immer der Gegner den Anwalt. Ist der Unfallgegner nämlich nicht zu ermitteln (z.B. weil er falsche Daten angegeben hat) oder ist ein nicht versichertes Fahrzeug unfallbeteiligt, muss zunächst grundsätzlich der Mandant die Kosten der Beauftragung des eigenen Anwalts tragen.
Auch bei einer Verurteilung wegen vorsätzlich begangener Verkehrsstraftaten besteht oft keine Deckung durch die eigene Rechtsschutzversicherung mehr, selbst wenn eine solche abgeschlossen ist.
Sprechen Sie uns wegen aller Kosten- oder Rechtsschutzfragen daher offen an, wir teilen Ihnen überschlägig die zu erwartenden Kosten mit und berücksichtigen stets auch Ihre wirtschaftlichen Interessen. Kostentransparenz ist uns ein wichtiges Anliegen und ein Gebot der Fairness im Umgang mit unseren Mandanten.
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