Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
ist Pflichtversicherung und bietet Deckung für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die durch die Nutzung eines KFZ entstehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Halter, Eigentümer und Fahrer mitversichert. Aufgrund Versicherungspflicht besteht für den Versicherer ein Kontrahierungszwang nach § 5 Abs. 2 PflVG.
Gemäß § 3 Nr. 1 PflVG besteht ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer. Deshalb gilt der Versicherer auch als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Person Ansprüche des Geschädigten zu befriedigen und/oder abzuwehren. Der Versicherer kann daher die Schadenregulierung weitgehend unabhängig vom Versicherungsnehmer durchführen. kann.
Eine fehlerhafte Regulierung des Versicherers aber Schadenersatzpflichten des Versicherers auslösen
KFZ - Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung gewährt Versicherungsschutz nur für bestimmte Gefahren.
· Teilversicherung (Teilkaskoversicherung ) , bietet Versicherungsschutz bei Brand oder Explosion, Diebstahl, Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung und Wildschaden
· Vollversicherung (Vollkaskoversicherung ) bietet weiten Schutz gegen Beschädigung und Zerstörung insbesondere durch Unfall, sowie Vandalismus.
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