KFZ-Versicherung

 

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung  

ist Pflichtversicherung und bietet Deckung für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die durch die Nutzung eines KFZ entstehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Halter, Eigentümer und Fahrer mitversichert. Aufgrund  Versicherungspflicht besteht für den Versicherer ein Kontrahierungszwang nach § 5 Abs. 2 PflVG.

Gemäß § 3 Nr. 1 PflVG besteht ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer.  Deshalb gilt der Versicherer auch als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Person  Ansprüche des Geschädigten zu befriedigen und/oder abzuwehren. Der Versicherer kann daher die Schadenregulierung weitgehend unabhängig vom Versicherungsnehmer durchführen. kann.

Eine fehlerhafte Regulierung des Versicherers aber Schadenersatzpflichten des Versicherers auslösen

 

KFZ - Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung gewährt Versicherungsschutz nur für bestimmte Gefahren.

·       Teilversicherung (Teilkaskoversicherung ) , bietet Versicherungsschutz  bei Brand oder Explosion, Diebstahl, Naturereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung und Wildschaden

·       Vollversicherung (Vollkaskoversicherung ) bietet weiten Schutz  gegen Beschädigung und  Zerstörung insbesondere durch Unfall, sowie Vandalismus.

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