Die private Unfallversicherung zahlt bei Eintritt eines Unfalles in Höhe der vereinbarten Summen vertraglich vereinbarte Leistungen an den Versicherungsnehmer.
Diese Leistungen können sein:
· Invaliditätsleistung
· Krankenhaustagegeld
· Übergangsleistung
· Genesungsgeld
· Unfalltagegeld
· Todesfallleistung
Streitig und schwer zu beurteilen ist häufig schon die Frage, ob ein Körperschaden durch einen Unfall im versicherungsrechtlichen Sinn verursacht wurde. Per Definition ist ein Unfall ein unfreiwilliges plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.
Bei "Eigenbewegung" des Versicherten z.B. Vertreten des Fußes liegt kein Unfall vor, anders aber, wenn das Vertreten darauf zurück zu führen ist, dass beispielsweise der Boden Hindernisse aufwies.
Invaliditätsleisung:
Sie ist in der Unfallversicherung die wichtigste Leistungsart und bestimmt sich nach dem Grad der Invalidität, die nach der sogenannten Gliedertaxe bestimmt wird und der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung setzt eine verbleibende dauerhafte Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers voraus. Die Invalidität muss innerhalb genau einzuhaltender Fristen festgestellt und gegenüber dem Versicherer geltend gemacht worden sein.
Wichtig ist, dass Fristversäumnis bei der Unfallversicherung tatsächlich zum Verlust der Ansprüche führen kann.
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