Es besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Wettbewerbsverbote. So
unterscheidet man zwischen vertraglichen Wettbewerbsverboten, die während der Laufzeit eines Vertrages, also z.B. eines Arbeitsvertrages oder Geschäftsführerdienstvertrages bestehen und sich ohne
gesonderte Vereinbarung bereits aus Nebenpflichten zum Vertrag oder aus gesetzlicher Regelung ergeben und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Letztere werden häufig aus Angst vereinbart, der
ausscheidende Mitarbeiter oder Geschäftsführer könne spezifisches Know-How mitnehmen und anderweitig für sich nutzbringend einsetzen. Die Vereinbarung eines solchen nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots ist aber mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, weshalb in jedem Einzelfall die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit als erstes geprüft werden sollte.
Auch für den reinen Gesellschafter einer GmbH oder Gmbh &Co.KG können sich aus der gesellschaftsvertraglichen Treuepflicht Wettbewerbsverbote ergeben, die bei OHG und GbR ohnehin bestehen.
Wir bieten Ihnen an:
die rechtliche Überprüfung inwieweit ein Wettbewerbsverbot eingreift
die vertragliche Gestaltung von Wettbewerbsverboten
die gerichtliche Interessenwahrnehmung bei Durchsetzung oder Abwehr von Wettbewerbsverboten durch Unterlassungsverfügungen
oder Schadensersatzklagen
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