Erbschaftssteuer

 

 

Jeder Erbe, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer ist in Deutschland erbschaftssteuerpflichtig.

Die Höhe der Erbschaftsteuerbelastung ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erwerber. Je nach Verwandtschaftsgrad werden die Erwerber in drei Steuerklassen eingeteilt. Mit Hilfe der Steuerklassen werden auch die persönlichen Freibeträge und die anzuwendenden Steuersätze, also wieviel Prozent des Erbes versteuert wird.

 

Freibeträge

Die Freibeträge sind Erbanteile, die der Erbe, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nicht versteuern muss.

Folgende Freibeträge gelten für die einzelnen Steuerklassen:

Steuerklasse I   Ehegatte und Lebenspartner    500.000 €

Steuerklasse I   Kinder                                       400.000 €

Steuerklasse I   Kinder der Kinder                      200.000 €

Steuerklasse I   Sonstige                                   100.000 €

Steuerklasse II                                                     20.000 €

Steuerklasse III                                                    20.000 €

 

Erhält der Erwerber jedoch mehrere Zuwendungen von der gleichen Person innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren, werden diese zusammengerechnet und hierauf der Freibetrag nur einmal voll gewährt

 

Steuersätze

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich      Prozentsatz in der Steuerklasse

               I              II             III

75.000 €                       7             15           30

300.000 €                   11           20           30

600.000 €                   15           25           30

6.000.000 €                19           30           30

13.000.000 €              23           35           50

26.000.000 €              27           40           50

über 26.000.000 €      30           43           50

 

Wird eine Wertstufe überschritten, muss der gesamte steuerpflichtige Erwerb grundsätzlich nach dem nächsthöheren Steuersatz besteuert werden. In Ausnahmefällen kann ein sogenannter Härteausgleich erfolgen.

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