Erfassung Ihrer Stammdaten
Sie geben uns Ihre Daten, wie Name, Anschrift und ggf. Vertetungsberechtigte, damit wir Sie für alle zukünftigen Aufträge in unser System einpflegen.
Dokumente und Belege
Sie senden uns alle für den Vorgang erforderlichen Dokumente und Belege
Auftrag
Sie erteilen uns den Auftrag
Das alles geht natürlich auch auf elektronischem Wege.
Erfassung der Daten / Annahme des Auftrags
Mit der Annahmebestätigung Ihres Auftrags kommt das Mandatsverhältnis zustande. Gleichzeitig erfassen wir Ihre Daten.
Prüfung
Wir überprüfen die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und erforderlichenfalls die Schuldnerdaten, z.B. durch: Einwohnermeldeamtsanfrage, Gewerbeauskunft, Handelsregisterauszug.
Mahnschreiben
Wir schreiben den Schuldner an und fordern mit einer Frist von 10 Tagen zur Zahlung auf. Wird nicht reagiert, versuchen wir es telefonisch.
Mahnbescheidsverfahren
Wenn nicht gezahlt wird leiten wir das Mahnbescheidverfahren ein und beantragen, sofern der Schulder dem Mahnbescheid nicht widerspricht, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Dies alles "Online". Aus diesem Vollstreckungsbescheid kann dann wie aus einem Urteil vollstreckt werden.
Gerichtliches Verfahren
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht oder gegen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, wird die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens ( sog. streitiges Verfahren notwendig, das wir sofort einleiten. Dabei wird eine Klageschrift erstellt, was Anlass gibt Ihren Anspruch auf etwaige Einwendungen des Gegners hin zu überprüfen. Im Vergleich zu Inkassofirmen, können und dürfen wir das. Durch dieses Verfahren wird dann ein Urteil gegen den Schuldner erwirkt.
Überprüfung der Zahlungen
Wir überwachen täglich die Zahlungseingänge und leiten sie an Sie weiter
Zwangsvollstreckung / Ratenzahlung bei Nichtzahlung
Individuell für jeden Schuldner und dessen Vermögensstand suchen wir die optimale Form der Zwangsvollstreckung.
Wenn der Schuldner zwar zahlen will, dies aber nicht auf einmal kann, vereinbaren wir mit ihm rechtssichere Ratenzahlungen.
Wenn gar nichts hilft, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher oder pfänden Forderungen ( z.B. Kontopfändung, Gehaltspfändung usw. ). Hat dies keinen Erfolg beantragen wir die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und schauen, ob sonst noch verwertbares Vermögen vorhanden ist ( z.B. Immobilien, Geschäftsanteile usw. )
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