Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

 

Vorsorgevollmacht

Was reglt man mit einer Vorsorgevollmacht? 

In ihr sind Regelungen zur Vertretung in wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten enthalten, aber auch Regelungen zur Personensorge. Beabsichtigen sie die Errichtung einer patientenverfügung, sollten Sie immer auch eine Vorsorgevollmacht errichten damit die Patientenverfügung im Ernstfall auch durchgesetzt wird.

 

Eine gute Vorsorgeregelung ist exakt auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt. In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Wünsche festhalten, und dadurch vermeiden, dass im Ernstfall lediglich nach den gesetzlichen Vorschriften verfahren wird.

Wichtigster Zweck der Vorsorgevollmacht ist es, die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers zu vermeiden. Die Vorsorgevollmacht ist damit Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus. Die Vollmacht kann alle denkbaren Aufgabenbereiche umfassen, soweit rechtsgeschäftliche Vertretung zulässig ist, aber auch auf einen bestimmten Bereich beschränkt werden. Ob eine solche Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten mit einer Vollmacht in Vermögensangelegenheit zusammengefasst werden soll, bedarf immer der Entscheidung im Einzelfall.

 

Patientenverfügung

Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Die Patientenverfügung trifft Regelungen für einen Zeitpunkt, in dem der Betroffene aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr Entscheidungs-und einwilligungsfähig ist. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen festhalten, in welcher Art und Weise und inwieweit Sie ärztliche Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsgrenzen wünschen für den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr darüber entscheiden können oder Ihren Willen nicht mehr kundtun können.
Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ist, dass der Betroffene sich hinreichend konkret mit den einzelnen von Getroffenenentscheidungen und deren Folgen auseinandergesetzt hat. Die Frage der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung stellt sich wenn der Patient einer medizinische Behandlung nicht mehr selbst zustimmen kann. Dann wird der Patient durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten vertreten.
Für einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten ist die Patientenverfügung nach unmittelbar verbindlich, unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung des Betroffenen. Betreuer oder Bevollmächtigter müssen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen, wenn die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.


Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, auf die Auswahl des Betreuers, die Führung der Betreuung sowie das Betreuungsverfahren Einfluss zu nehmen.
Eine Betreuungsverfügung kommt vor allem dann in Betracht, wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt werden soll, da nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten bestehen, oder wenn bei bestehender Vorsorgevollmacht Angelegenheit geregelt werden müssen, für die eine Betreuerbestellung erforderlich ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um persönliche Angelegenheiten handeln, für die eine Bevollmächtigung ausgeschlossen ist. Für eine Betreuungsverfügung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall zumindest die Schriftform einzuhalten.

 

Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung, haben Eltern die Möglichkeit, im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet dies das Gericht.Bei bestehender Sorgerechtsverfügung prüft das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Von der Verfügung kann das Gericht aber nur abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.
Mit der Sorgerechtsverfügung kann man allerdings nicht nur Personen sowie einen Ersatzvormund für die Kindesvertretung benennen, sondern auch Personen ausdrücklich von einer Vormundschaft ausschließen.
Bevor Sie eine Person als Vormund benennen, sollten Sie mit ihr auf jeden Fall darüber sprechen und sie informieren. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich der Sorgerechtsverfügung widersetzen. Aus diesem Grund sollten Sorgerechtsverfügungen regelmässig auf die veränderten Umständen angepasst werden.
Da es sich bei der Sorgerechtsverfügung rechtlich um eine letztwillige Verfügung (spezielle Art des Testaments ) handelt, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich verfasst, von den Sorgeberechtigten mit Vor- und Zunamen unterschreiben werden und sie muss mit Ort und Datum versehen werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sorgerechtsverfügung zu hinterlegen. Neben der Hinterlegung beim möglichen Vormund kann die Sorgerechtsverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegt werden.

 

 

 

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