Bei der Gründung einer Gesellschaft, also einem Zusammenschluss von Personen sind eine ganze Reihe von Erwägungen zu berücksichtiegn. Diese Fragen betreffen die Kapitalaufbringung, die Haftung und
steuerliche Aspekte. Es muss eine zweckgerichtete Auswahl zwischen den zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen getroffen werden. Generelle Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und
Personengesellschaften ergeben sich hinsichtlich der Stellung der Gesellschafter, Haftungsfragen sowie der Besteuerung der Gesellschaften. Es ist sinnvoll, bereits bei der Gründung die richtige Wahl
zu treffen, um später aufwendige Umwandlungen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei
bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform durch:
Haftungsvergleich
Steuerbelastungsvergleich
Erstellung der erforderlichen Verträge wie Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge
Was sollte auf jeden Fall
geregelt werden?
Kompetenzbereiche von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern
Abfindungsregelungen
Wettbewerbsverbote für Gesellschafter und Geschäftsführer
Steuerliche
Erwägungen
Die Steuerlast bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist vollkommen unterschiedlich.
Ob eine Personen -oder Kapitalgesellschaft zu bevorzugen ist, kann nur aufgrund eines konkreten Steuerbelastungsvergleich beurteilt werden.
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