Das Wettbewerbsrecht umfasst zwei große Teilbereiche, nämlich das Kartellrecht und das Recht des unlauteren Wettbewerbs (sog. Lauterkeitsrecht). Sinn und Zweck wettbewerbsrechtlicher Regelungen ist es, in der freien Marktwirtschaft eine gewisse „Steuerungsfunktion“ zu garantieren.
In der Praxis sind vor allem Fälle aus dem Lauterkeitsrecht relevant, häufig sind dabei Konstellationen gegeben, bei denen Betreiber von Online-Shops oder eBay-Verkäufer das Verhalten von Mitbewerbern beanstanden. Die maßgeblichen Normen finden sich im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG).
Es sind solche unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, die geeignet sind, Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Das Marktverhalten wird also durch das UWG geregelt.
Wettbewerbsverstöße können auf der einen Seite großen Schaden anrichten, auf der anderen Seite auch sehr hohe Verfahrenskosten auslösen. Egal, ob als Verletzer oder als Verletzter, Sie müssen sofort handeln und sich anwaltlichen Rat einholen.
Hinweise:
Auch Verstöße gegen andere Vorschriften können zu Wettbewerbsverstößen führen.
Nach § 4 UWG sind gesetzliche Vorschriften, auf die dabei zurückgegriffen wird, u.a.
Aber auch viele weitere Gesetze und Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen, so z.B. das Arzneimittelgesetz, Ladenschlussgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Jugendschutzgesetz usw.
Rechtswidrig sind (§§ 4 – 7 UWG) u.a.
Mitbewerber gezielt zu behindern
irreführende Handlungen zu tätigen oder Irreführung durch Unterlassen herbeizuführen
die Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers unter bestimmten Umständen nachzuahmen
die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnissen eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen
belästigende Werbung zu tätigen
und viele mehr.
Zentrales rechtliches Instrument im Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung. Hierdurch soll erreicht werden, dass unlauteres Verhalten schnellstmöglich abgestellt wird. Die Fristen im Wettbewerbsrecht sind daher meist sehr kurz bemessen. Kontaktieren Sie uns unbedingt zeitnah, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihnen ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten Probleme bereitet!
|
|
|