Das Urheberrechtsgesetz schützt persönliche geistige Schöpfungen auf künstlerischem und organisatorisch-technischem Gebiet. Geschützt werden individuelle Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. So werden Sprachwerke, Musikwerke, ebenso geschützt wie Lichtbildwerke sowie wissenschaftliche oder technische Darstellungen. Bei Verstößen bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche, aber auch bei der Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
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