Das Thema Mitarbeiterbeteiligung wurde in der Vergangenheit in aller Regel aus der Perspektive von Aktiengesellschaften betrachtet. Dort erlangte sie große praktische Bedeutung. Allerdings firmiert nur ein sehr kleiner Teil der Unternehmen als Aktiengesellschaft. Wesentlich häufiger und verbreiteter sind GmbHs und Personengesellschaften.
Die Regeln der Mitarbeiterbeteiligung bei der Aktiengesellschaft sind jedoch auf die anderen Gesellschaftsformen nicht übertragbar. Deutlich wird dies schon daran, dass GmbH-Geschäftsanteile nicht an der Börse handelbar sind und die Übertragung von Anteilen stets der notariellen Beurkundung bedürfen.
Dennoch ist eine Mitarbeiterbeteiligung auch hier möglich und aus verschiedenen Gründen sinnvoll, zum Beispiel zur Regelung einer Unternehmensnachfolge, z.B. wenn kein Nachfolger aus der Familie zur Verfügung steht oder zur Mitarbeitermotivation. Auch Aspekte wie die Stärkung des Eigenkapitals können hinzutreten. Dabei gibt es je nach Zielrichtung verschiedene Gestaltungsformen, die nachfolgend am Beispiel der GmbH-Beteiligung kurz dargestellt werden sollen. dabei unterscheidet man systematisch danach, ob die Mitarbeiter am Stammkapital beteiligt werden oder nicht.
Die Übersicht zeigt, dass es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten gibt, Die ihrerseits mit vielen gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, sowie Fragen der Finanzierung im Zusammenhang stehen. Eine umfassende Darstellung würde den Rahmen eines Internetauftritts sprengen.
Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die Ausgangssituation und die Zielsetzung um im Anschluss ihr Vorhaben mit Ihnen gemeinsam umzusetzen.
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