Was ist das Medienrecht?
Das Medienrecht befasst sich im weitesten Sinne mit dem Umgang mit Veröffentlichungen und Äußerungen in Medien jeglicher Art. Dabei werden verschiedene Grundrechtspositionen tangiert, die gegeneinander abzuwägen sind. Die am häufigsten anzutreffende Konstellation ist die, dass jemand sich durch eine Veröffentlichung/Äußerung in seinen Grundrechten, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder seiner persönlichen Ehre verletzt sieht, während derjenige, der die Veröffentlichung/Äußerung getätigt hat, sich auf die Presse-, Kunst- oder Meinungsfreiheit beruft.
Untergliedert wird das Medienrecht dabei zumeist nach der Art des Mediums, also grob gesagt wird unterschieden nach
wobei die Grenzen durch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten aber fließend sind.
Zudem existieren viele „artverwandte“ Gesetze und in diversen anderen Rechtsgebieten finden sich verstreute Regelungen, die in medienrechtlichen Fällen hinzugezogen und berücksichtigt werden müssen. So gibt es neben dem Grundgesetz das BGB, das Verlagsgesetz, Kunsturhebergesetz, Telemediengesetz, Urheberrecht, Strafrecht usw., die teilweise auch medienrelevante Vorgaben enthalten.
Im Presserecht werden unter anderem die Impressumspflicht, inhaltliche Verantwortlichkeit von Beiträgen bzw. Artikeln oder das Recht auf Gegendarstellung, Widerruf, Auskunft und Unterlassung geregelt. Dabei wird häufig auch auf die Landespressegesetze der einzelnen Bundesländer zurückgegriffen, die gleichsam auch einen Verhaltenskodex für im Pressbereich tätige Personen (Journalisten, Verleger, Redakteure...) darstellen.
Im Rundfunkrecht, und dazu gehört auch das Fernsehen, werden u.a. Fragen der Zulassung von öffentlichen oder privaten Anbietern, der Gebührenpflicht (früher GEZ, heute Rundfunkbeitrag), der Senderfinanzierung, des Jugendschutzes, der Werbung usw. geregelt, und zwar im Rundfunkstaatsvertrag, wobei die Rundfunkfreiheit an sich sogar im Grundgesetz, dort Art. 5, verankert ist. Dabei erfüllen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit ihren Programmen den wichtigen Auftrag der Grundversorgung der Bürger mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung.
Das Internetrecht (manchmal wird es auch als "Onlinerecht" bezeichnet) hingegen ist eher ein Sammelbecken bei rechtlichen Problemen, die mit der Nutzung oder Verwendung des Internets entstehen. Immer wichtiger wird dabei der Aspekt des E-Commerce, Veröffentlichungen z.B. auf facebook oder auf einer Homepage, postings in sozialen Medien aber auch strafbare Handlungen, z.B. die Verbreitung von Kinderpornografie, Stalking und Cyber-Mobbing.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie sich durch eine Äußerung, einen Artikel über Sie oder Ihr Unternehmen, durch eine Fotoveröffentlichung in Ihren Rechten beeinträchtigt sehen, z.B. weil der Beitrag sehr negativ oder das Foto sehr ungünstig ist, dann prüfen wir für die Möglichkeit von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und eventuell auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Gerne prüfen wir auch im Vorfeld, ob eine geplante Veröffentlichung von Ihnen rechtlich zulässig ist. Aber auch wenn Sie als Medienschaffender, sei es Urheber, Journalist oder verantwortlicher Redakteur in die Pflicht genommen werden, unterstützen wir Sie bei der Abwehr möglicher Ansprüche.
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