Jede unternehmerische Tätigkeit wirft früher oder später arbeitsrechtliche Fragen auf. Wie können die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken so gering wie möglich gehalten werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Wir unterstützen bei der Planung von personellen Angelegenheiten und vertreten Ihre Interessen bundesweit gerichtlich und außergerichtlich. Wir vertreten auch Führungskräfte und leitende Angestellte.
Wir gestalten für Sie alle Arten von Arbeitsverträgen, mit und ohne Tarifbindungen, auch
für Führungskräfte.
z.B.
- Flex. Arbeitszeiten
- Auslandsentsendung
- Arbeitnehmerüberlass-ung als Verleiher oder Entleiher
- Aushilfsarbeitsverträge,
- Traineevertrag,
- Außendienstmitarbeiter-
verträge,
- befristete Verträge usw....
Verhandlungen mit dem
Betriebsrat
Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsvereinbarungen (Prüfung, Abschluss, Geltung, Wirkung, Anwendung..)
Verstöße gegen das Betriebsverfassungs-gesetz
sonstige Betriebsratsangelegen-heiten wie Wahlen, Rechtsstellung von Betriebsräten, Rechte und Pflichten des Betriebsrat (z.B. Anhörung, Mitbestimmung)
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