Immer mehr mittlere und
kleinere Betriebe beginnen damit ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, um insbesondere besonders qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden oder um einzelne Mitarbeiter als
Unternehmensnachfolger aufzubauen.
Angst vor einem zu grossen
Einfluß auf das Unternehemn durch die Mitarbeiter braucht niemand zu haben. Es gibt ausreichend viele Gestaltungsmöglichkeiten, um im Einzelfall zu ausgewogenen Verhältnissen zu
gelangen.
So unterscheidet man insbesondere
zwischen Formen einer unmittelbaren Beteiligung und einer mittelbaren Beteiligung. Letztere kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mitarbeiter eine GbR gründen oder ihr beitreten, die am eigentlichen
Unternehmen beteiligt ist.
So kann die kostenintensive
Einhaltung von Formvorschriften für die Übertragung von Geschäftsanteilen vermieden werden. Die Einschaltung eines Notars ist nicht mehr nötig. Dennoch können die Mitarbeiter über die GbR mittelbar
am Erfolg der Unternehmung teilhaben. Die Stimmrechte der GbR am Unternehmen können geringer sein als der nominelle Gesellschaftsanteil und die Gewinnbezugsrechte. Der Einfluß der GbR und damit der
Mitarbeiter auf die Unternehmensführung kann dadurch in Grenzen gehalten werden.
Wenn Sie beabsichtigen Ihre
Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, sind wir gern bereit Sie bei der Gestaltung und Umsetzung
in rechtlicher und steuerlicher
Hinsicht zu beraten.
|
|
|