Was im medizinischen Bereich seit langer Zeit gang und gebe ist und zum guten Ton gehört, wollen wir Ihnen auch im juristischen Bereich anbieten, die Einholung einer zweiten Meinung zur Frage von Erfolgsaussichten von Klagverfahren, Vergleichsabschlüssen oder sonstigen anwaltlichen Tätigkeiten.
Dieses Angebot machen wir Ihnen für unsere Fachanwaltsgebiete Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und internationales Wirtschaftsrecht.
Hierbei geht es nicht in erster Linie um die Prüfung einer etwaigen Anwaltshaftung, sondern vielmehr um die Vermeidung von Schadensfällen, denn auch hier gilt: Vier Augen sehen mehr als zwei.
Wir prüfen den Fall und erstellen für Sie ein Gutachten, das gegebenenfalls auch Handlungsempfehlungen beinhaltet.
Wir rechnen unsere Tätigkeit der Fairness halber nur nach Zeitaufwand ab. Die genauen Konditionen legen wir mit Ihnen vor einer Beauftragung gemeinsam fest.
Eigentlich immer dann, wenn Sie unsicher sind, ob die Angelegenheit richtig behandelt wird, wenn Sie nicht verstehen, was Ihr Anwalt macht oder wenn er Ihre Fragen nicht ausreichend beantwortet.
Es gibt natürlich Merkmale dafür, wenn etwas schiefläuft, z.B.:
Manchmal lassen sich auch aus dem Urteil Hinweise auf Fehler entnehmen:
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