Das Markenrecht als Teilbereich des Kennzeichenrechts ist dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet. Marken bewirken, dass ein Produkt sich von einem anderen Produkt unterscheidet. Damit schützen Marken zugleich die Verbraucher, die mit einer Marke z.B. eine bestimmte Herkunft oder Qualitätsstandards verbinden, und Markeninhaber, die von Ihrer Marke profitieren und z.B. Plagiate verhindern möchten, vor Verwechslungen von Produkten. Diese Möglichkeit der Unterscheidung ähnlicher Produkte auf dem Markt ist letztlich der Ursprung des Markenrechts – so wurden bereits früher Tiere durch Brandzeichen „markiert“.
Welche Marken gibt es?
Diese können wiederum national, europaweit und international existieren. Folglich gibt es DE- Marken, EU- und IR-Marken.
Die Frage nach dem Markenrecht taucht meist dann auf, wenn ein Unternehmen gegründet, ein Logo entworfen oder ein herausragendes Produkt entwickelt wurde.
Der Schutz einer Marke entsteht jedoch erst durch die amtliche Registrierung (Markenanmeldung).
Wir helfen Ihnen daher bei Ihrer Markenanmeldung, Recherche und später der Überwachung Ihrer Markenrechte, und zwar jeweils bei der DE-Marke, EU-Marke oder internationalen Marke.
Wurden Ihre Markenrechte verletzt? Dann machen wir
für Sie geltend.
Der Wert von Marken ist immens. Marken stellen oft einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes dar und müssen daher professionell verteidigt werden. Eine Marke gewährt das exklusive Recht, sie im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Die Nutzung kann Dritten untersagt oder gegen Lizenzgebühren gestattet werden. Ähnliches gilt für geschäftliche Bezeichnungen wie Name, Firma - aber auch für geographische Herkunftsangaben.
Gerne beraten wir Sie nicht nur zu allen Fragen des Markenrechts, sondern wir unterstützen Sie auch beim Markenaufbau. Wir erstellen Lizenzvereinbarungen oder vertreten Sie bei
Markenrechtsverletzungen.
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